Klinische Bewertung und Leistungsbewertung von Medizinprodukten in der Praxis: CEP, CER, PEP und PER

Leitfaden zur klinischen Bewertung von Medizinprodukten für die EU MDR und IVDR

Das Nachweisdatei Problem

Wenn die MDR durch Artikel 61 geregelt wird, wissen wir, dass MDR und IVDR durch die Artikel 61 und 56 geregelt werden. Das Hauptproblem bei der klinischen Bewertung von Medizinprodukten entsteht, wenn wir das Dokument bei der Benannten Stelle einreichen. Wie genau haben Sie eine Behauptung zugeordnet? Und weist dieses Dokument messbare Endpunkte auf? Und warum deckt die Fachliteratur die Zweckbestimmung ab? Oder warum haben Post Market Daten die Schlussfolgerung nicht geändert? Dies sind einige Lücken, die durch das Fehlen von Nachweisen entstehen und nicht durch das Wissen der Person, die die Bewertung durchführt.

Klinische Bewertung und Leistungsbewertung für MDR und IVDR sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir sollten zuerst die Behauptung planen, dann die Daten sammeln, diese sortieren und bewerten, anschließend einen Bericht schreiben, dem ein Prüfer folgen kann, und schließlich eine Datei mit Daten aus der realen Anwendung auf dem neuesten Stand halten. Dieser Leitfaden behandelt, wie CEP und CER unter der MDR sowie PEP und PER unter der IVDR zusammenwirken und wie PMCF und PMPF auf all dies reagieren.

Eine Logik, zwei Dokumentsätze für die klinische Bewertung von Medizinprodukten

Es gibt eine Logik, unter die zwei Dokumentsätze fallen: Dokumente für Medizinprodukte und Dokumente für IVD, die eine Leistungsbewertungsbericht Medizinproduktedatei erfordern.

Entscheidung

Medizinprodukte (MDR)

IVD (IVDR)

Rechtlicher Kern

Art. 61 + Anhang XIV

Art. 56 + Anhang XIII

Plan

Klinischer Bewertungsplan (CEP)

Leistungsbewertungsplan (PEP)

Bericht

Klinischer Bewertungsbericht (CER)

Leistungsbewertungsbericht (PER)

Post Market Follow up

PMCF (Anhang XIV Teil B)

PMPF (Anhang XIII Teil B)

Nachweisfrage

Sicherheit, Leistung, klinischer Nutzen und Risiko

Wissenschaftliche Validität, analytische und klinische Leistung

Wichtige Leitlinien

MDCG 2020-5 / 2020-6 / 2020-13 / 2024-10 / 2025-6

MDCG 2022-2 / 2025-5 / 2025-6 / 2025-10

Prüfer bewerten nicht die Titel der Dokumente. Sie bewerten, ob die Zweckbestimmung, die GSPR, die Methoden, die Ergebnisse, die Einschränkungen und das Restrisiko eine schlüssige Kette bilden.

Was der klinische Bewertungsplan und der PEP enthalten müssen

Die Erstellung des klinischen Bewertungsplans (CEP) und des PEP sind Schritte, die darüber entscheiden, ob die Akte erfolgreich ist oder nicht. Noch bevor die Studie im Zusammenhang mit dem klinischen Bewertungsplan für Medizinprodukte beginnt, muss der Plan sicherstellen, dass Folgendes vorhanden ist, um seinen Zweck zu erfüllen:

  • Der Text zur Zweckbestimmung aus dem Plan sollte mit dem Text auf dem Etikett, der Gebrauchsanweisung und den werblichen Behauptungen übereinstimmen.

  • Der Plan muss die Zielgruppe, das Nutzerprofil sowie die zu verwendende Probe oder die Umgebung enthalten.

  • Der klinische Nutzen oder die Leistungsbehauptungen sollten validiert und nicht nur einfach behauptet werden.

  • Der Plan sollte auch spezifische GSPR zusammen mit den erforderlichen bereitzustellenden Informationen enthalten.

  • Die Literatursuche muss Datenbanken, Suchbegriffe, Zeitfenster, Ein und Ausschlusskriterien sowie die Bewertung umfassen.

  • Falls Lücken entstehen, nutzen Sie vorhandene Daten, eine Äquivalenz oder eine neue Studie, um die Lücke zu schließen.

  • Die Akzeptanzkriterien für all diese Punkte im Plan sollten mit Zahlen versehen sein und nicht nur vage mit einem Prozentsatz der Sensitivität oder Ähnlichem beschrieben werden.

  • Der Plan sollte auch enthalten, wie ein PMCF oder PMPF die Akte nach der CE Kennzeichnung beeinflussen oder verändern wird.

Für IVD sollte der PEP auch Merkmale gemäß Anhang I, Abschnitt 9 enthalten, die folgende Parameter definieren: Präzision, Richtigkeitsgrad des Produkts, LOD oder LOQ, Messbereich sowie analytische Spezifität, Interferenz, Stabilität und die zu beurteilenden klinischen Endpunkte wie diagnostische Sensitivität, Spezifität, prädiktive Werte und MDCG 2020-16. Dies wurde durch MDCG 2025-5 geklärt: Der PEP ist nicht für jeden Antrag auf Leistungsstudie obligatorisch, aber die Behörden oder die Benannten Stellen können ihn anfordern oder auch in der technischen Dokumentation verlangen, wenn sie dies für notwendig erachten.

Für Medizinprodukte mit künstlicher Intelligenz (MDAI) gelten die Leitlinien MDCG 2025-6 oder AIB 2025-1. Es wird erwartet, dass KI in den Bereichen Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Transparenz, menschliche Aufsicht und Grundrechte spezifisch validiert wird und diese Aspekte im CEP oder PEP verankert sind, anstatt sie lose im Anhang zu belassen.

Leistungsbewertungsbericht für Medizinprodukte und die drei Säulen der IVD Nachweise

Der IVD Nachweis der drei Säulen muss alle diese drei Parameter enthalten, ebenso wie das, was im Parameter gezeigt werden muss und was das Ergebnis sein muss.

Säule

Was gezeigt werden muss

Typisches Ergebnis in der Akte

Wissenschaftliche Validität

Der Marker ist mit dem behaupteten Zustand gemäß Artikel 2(38) assoziiert

Wissenschaftlicher Validitätsbericht aus der bestehenden Fachliteratur mit Konsens oder Machbarkeitsnachweis

Analytische Leistung

Korrekte Erkennung oder Messung unter den angegebenen Bedingungen und gemäß Artikel 2(40) aus Anhang I

Analytische Leistungsstudien mit messtechnischer Rückführbarkeit, sofern verfügbar

Klinische Leistung

Die Ergebnisse sollten mit den klinischen Bedingungen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung korrelieren. Dies fällt unter Artikel 2(41)

Klinische Leistungsstudie, die mit ISO 20916, begründeter Fachliteratur oder bestehenden Daten als Teil des klinischen Leistungsberichts übereinstimmen sollte

Diese drei sind separate Säulen, stehen aber unter einem gemeinsamen Dach. Eine schwache wissenschaftliche Validitätsbehauptung kann die restliche klinische Leistung einstürzen lassen. Eine analytische Leistung, die im klinischen Protokoll überhaupt nicht auftaucht, stellt den Leistungsbewertungsbericht des Medizinprodukts infrage, was einen inneren Widerspruch darstellt. Das Risikomanagement gemäß ISO 14971 und Anhang I Abschnitt 3 sollte die Fehlermodi benennen, die durch die Leistungsbewertung kontrolliert werden sollen.

Äquivalenz, Fachliteratur und Lücken

Unter der MDR ist es sehr schwierig, eine Äquivalenz nachzuweisen. Tatsächlich müssen die Kriterien den Kategorien entsprechen, die unter MDCG 2020-5 genannt sind. Demnach müssen technische, biologische und klinische Eigenschaften übereinstimmen, zudem ist ein ausreichender Zugriff auf die Daten des Vergleichsprodukts erforderlich. Bestandsprodukte benötigen unter MDCG 2020-6 möglicherweise weiterhin ausreichende klinische Nachweise. Selbst ein langjähriges Bestehen der CE Kennzeichnung reicht als Nachweis nicht aus.

Fachliteratur hilft nur dann, wenn die Suchmethode und die Ergebnisse bei Bedarf replizierbar sind und für die Prüfung bereitgehalten werden. Ein Ablaufdiagramm im PRISMA Stil wird sehr geschätzt, da es verdeutlicht, was aussortiert wurde. Für IVD verlangt Anhang XIII eine systematische wissenschaftliche Literatursuche, die in die wissenschaftliche Validität einfließt und auch die klinische Leistung begründet. Lücken führen lediglich zu neuen Studienfragen und lösen sich nicht einfach in einer optimistischen Darstellung auf. Dies sollte unbedingt beachtet werden.

Was der klinische Bewertungsbericht und der PER behandeln müssen

Der CER oder PER ist die klinische Argumentationskette eines Produkts und stellt einen prüfbereiten klinischen Bewertungsbericht dar, der aufzeigt, wo die Hürden liegen und was der Prüfer darin benötigt.

Block

Prüfung durch den Reviewer

Identität des Produkts

Name des Produkts, Versionsnummer, Basis UDI-DI, Verwendungsort, zugehörige Nomenklaturcodes des Produkts und dessen Zugänglichkeit

Zweckbestimmung

Exakter genehmigter Wortlaut zusammen mit den Einschränkungen und Gegenanzeigen für das Produkt

Querverweise

Plan und eine Risikoakte, die mit dem Plan, der Gebrauchsanweisung, den Studienberichten und dem Literaturprotokoll oder Bericht verknüpft ist

Nachweisverzeichnis

Was identifiziert und was bewertet wurde, und ob dies als akzeptiert oder abgelehnt eingestuft wurde

Analyse

Methode, Statistik und Akzeptanzkriterien im Vergleich zu den Ergebnissen des jeweiligen Produkts

GSPR

Verknüpft mit den Anforderungen aus Anhang I im Vergleich zu den abdeckenden Daten

Nutzen Risiko Verhältnis

Restrisiko im Vergleich zum nachgewiesenen Nutzen eines bestimmten Produkts im Rahmen des aktuellen Stands der Technik

Einschränkungen

Was unbekannt bleibt und wie PMPF oder PMCF dies adressieren werden

Schlussfolgerung

Eindeutige Bestätigung, bedingte Freigabe oder unzureichende Erklärung, die von der Benannten Stelle abzugeben ist

MDCG 2020-13 dient als Leitfaden für den CER zur Bewertung der klinischen Bewertung von Medizinprodukten durch Benannte Stellen, ebenso wie Anhang XIII Abschnitt 1.3.2 den Leistungsbewertungsbericht anleitet, wie die Schlussfolgerungen zur wissenschaftlichen Validität, zur analytischen und zur klinischen Leistung an einer einzigen Stelle festzuhalten sind. Der PER für die Klassen C und D sollte mindestens jährlich aktualisiert werden, da es sich um Produkte mit hohem Risiko und schnellen Entwicklungszyklen handelt. MDR Produkte benötigen in der Regel eine jährliche Aktualisierung des CER, was früher nur bei wesentlichen Änderungen der Konformität, des Designs oder einer Änderung der Behauptungen erforderlich war, doch die neuesten Gesetze wurden diesbezüglich geändert.

PMCF, PMPF, klinischer Leistungsbericht und Aktualisierungsrhythmus

Sowohl PMCF als auch PMPF sind proaktive Ansätze. Sie sind Teil der Post Market Surveillance, wie sie unter MDR Artikel 84 und IVDR Artikel 79 geplant ist, beziehen jedoch Informationen aus dem Bewertungsbericht. Gemäß MDCG 2025-10 wird die PMS als kontinuierlicher Prozess definiert, der Quellen, Methoden, Schwellenwerte und die Art und Weise festlegt, wie Schlussfolgerungen die technischen Dokumente, das Risikomanagement oder die Bewertung des klinischen Leistungsberichts verändern.

Welche Ereignisse lösen ein PMCF oder PMPF aus?

  • Neue Erkenntnisse aus PMPF oder PMCF oder Fachliteratur, die den Stand der Technik verändern

  • Vigilanzsignale aus Trendberichten oder anderen Berichten

  • Änderungen am Design, an der Software oder an den Reagenzienansprüchen

  • Für die Klassen C oder D erfolgt dies jährlich nach Bedarf gemäß IVDR Artikel 29

  • Für die MDR Klassen III oder IIb richtet sich der jährliche Aktualisierungsrhythmus nach dem PSUR gemäß Artikel 86

Der Übergang für IVD Bestandsprodukte gemäß EU 2024/1860: Die Neuklassifizierung von Bestandsprodukten gemäß EU 2024/1860 hat keinen Einfluss auf die laufenden Arbeiten zum Nachweis. Die überarbeiteten Fristen hierfür sind für Produkte der Klasse D der 31. Dezember 2027, für die Klasse C der 31. Dezember 2028. Für sterile Produkte der Klassen B und A ist es der 31. Dezember 2029. Alle diese Produktklassen, selbst wenn sie A, B, C oder D sind, müssen bis zum 26. Mai 2025 ein Qualitätsmanagementsystem vorweisen. Dennoch sollte der entsprechende Antrag bei der Benannten Stelle eingereicht werden. Zudem sollten die Pflichten bei Lieferunterbrechungen gemäß Artikel 10a im Risiko und Überwachungsdenken berücksichtigt werden, da viele kritische Produkte den Markt aufgrund dieser Konformitätsanforderungen vorzeitig verlassen könnten.

Gründe für Ablehnungen, Korrekturen und Lösungen für den Leistungsbewertungsbericht

Was abgelehnt wird

Warum

Lösung

Plan und Gebrauchsanweisung widersprechen sich bei der Zweckbestimmung

Die Nachweise beziehen sich auf einen anderen Anspruch als die Gebrauchsanweisung, und der Plan sah wiederum einen anderen Anspruch vor. Dies führt zu einem internen Konflikt

Legen Sie eine Zweckbestimmung fest und halten Sie diese in der DoC, der Gebrauchsanweisung, dem Plan und dem Bericht einheitlich

Akzeptanzkriterien sind qualitativ

Der Prüfer kann in der Anfangsphase nicht beurteilen, ob das Kriterium erfüllt ist oder nicht, da dies im Ermessen des Prüfers liegt

Definieren Sie numerische Grenzwerte und statistische Methoden neu, die als fester Satz dienen

Negative Fachliteratur wurde weggelassen

Bei der Einreichung von Literatur müssen wir alles vorlegen, unabhängig davon, ob es negativ oder positiv ist. Wenn eine Verzerrung vorliegt, gilt dies als nicht bestanden. Dies fällt unter Anhang XIII und Anhang XIV bei der Bewertung

Behalten Sie die widersprüchlichen Daten bei und begründen Sie die Gewichtung der positiven Daten

Äquivalenz ohne Datenzugriff

Wir führen die Äquivalenz an, haben aber keinen eigenen Zugriff auf die Daten. Dies führt unter MDCG 2020-5 automatisch zum Scheitern

Sichern Sie sich die Daten, erwerben Sie die Lizenz oder den Zugriff darauf und starten Sie eine neue Untersuchung

Analytische und klinische Protokolle sind nicht aufeinander abgestimmt, wenn die drei Säulen nicht miteinander kombiniert werden

Alle drei Säulen stützen sich gegenseitig

Teilen Sie die Analysen, Populationen und die Formulierung der Ansprüche, sodass alle drei Säulen dieselben Kriterien aufweisen, die sich gegenseitig und den klinischen Leistungsbericht stützen

Kein PMCF oder PMPF mit messbaren Zielen

Die Lebenszykluspflichten werden nicht für jedes Produkt separat nachgewiesen

Ziele, Stichprobengröße, Logik, Risikoverknüpfung und PSUR werden für jedes Produkt separat bereitgestellt, was den gesamten Lebenszyklus und die genaue Umsetzung für PMCF und PMPF aufzeigt




KI Tests außerhalb der klinischen Akte gefunden

MDCG 2025-6 erwartet, dass KI Teil der Akte ist und nicht außerhalb davon liegt

Stellen Sie Genauigkeit, Robustheit und Aufsicht gemäß dem MDCG Gesetz sicher und binden Sie diese in derselben Akte in CEP und CER oder PEP und PER ein, damit sie in der Akte enthalten sind

Veralteter Übergang

Dies signalisiert einer Zulassungsbehörde eine mangelhafte Akte und wird als Schwachstelle markiert

Richten Sie all diese Punkte an der Verordnung (EU) 2024/1860 und den aktuellen Standards aus

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) Artikel 61, Anhang XIV

  2. Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) Artikel 56, Anhang XIII

  3. Verordnung (EU) 2024/1860

  4. MDCG 2020-5 Äquivalenz bei der klinischen Bewertung

  5. MDCG 2020-6 Ausreichende klinische Nachweise für Altprodukte

  6. MDCG 2020-13 Vorlage für den Bewertungsbericht der klinischen Bewertung

  7. MDCG 2022-2 Klinische Nachweise für IVD

  8. MDCG 2024-10 Klinische Bewertung von Orphan Medizinprodukten

  9. MDCG 2025-5 Fragen und Antworten zu IVD Leistungsstudien

  10. MDCG 2025-6 Zusammenspiel von MDR beziehungsweise IVDR und dem AI Act

  11. MDCG 2025-10 Überwachung nach dem Inverkehrbringen unter MDR beziehungsweise IVDR

Regulatorische Informationen im Juli 2026 anhand von EUR Lex und Quellen der Europäischen Kommission (MDCG) überprüft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Benötigt jedes In vitro Diagnostikum einen PEP oder PER?

Ja. Jeder Leistungsbewertungsbericht für ein Medizinprodukt unter der IVD wird durch Artikel 56 und Anhang XIII geregelt, der auch Richtlinien für die Planung, Dokumentation und Durchführung der Leistungsbewertung enthält. Der PER ist Teil der technischen Dokumentation, selbst wenn die Fachliteratur einen großen Teil des Gewichts ausmacht.

Ist der PEP bei jedem Antrag auf eine Leistungsstudie zwingend erforderlich?

Nein. MDCG 2025-5 stellt klar, dass der PEP nicht zwingend im Antrag enthalten sein muss, er muss jedoch auf Anfrage zur Verfügung stehen und bleibt einer der Kernbestandteile der technischen Dokumentation.

Wann kann man unter der MDR neue klinische Prüfungen vermeiden?

Wenn wir über bestehende Daten und deren gültige Äquivalenz verfügen, die die GSPRs und das Nutzen Risiko Verhältnis für die beanspruchte Zweckbestimmung stützen können. In solchen Fällen können wir klinische Prüfungen vermeiden. Unter ISO 14155 werden jedoch Prüfungen durchgeführt, um die im klinischen Bewertungsplan definierten Lücken zu schließen.

Wie oft sollten CER und PER aktualisiert werden?

Der PER sollte für die Klassen C und D mindestens jährlich aktualisiert werden, ebenso wie ein klinischer Bewertungsbericht (CER) für eine typische jährliche Aktualisierung bei Hochrisikoprodukten oder sich schnell verändernden MDR Produkten. Produkte, die in eine niedrigere Risikoklasse eingestuft sind oder stabile Produkte, können einem längeren Zyklus folgen, es sei denn, die PMS zwingt zu einer früheren Aktualisierung.

Welchen Anwendungsbereich hat MDAI?

MDAI ist eine Verordnung, die in hochriskanten Medizinprodukten integrierte KI regelt. Ihr Anwendungsbereich leitet auch durch die klinische Leistungsbewertung von hochriskanter Medizinprodukte KI an der Seite von MDR und IVDR.

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