1. Was ist die IVDR EU 2017/746?
Die In-Vitro-Diagnostika-Verordnung ist eine EU-Verordnung. Sie legt Anforderungen an die Sicherheit, Leistung und Qualität von Produkten fest, mit denen menschliche Proben wie Blut, Gewebe oder Urin getestet werden. Diese Verordnung hat im Mai 2022 die alte In-Vitro-Diagnostika-Richtlinie abgelöst. Die IVDR verschärft die Regeln für Sicherheit, Leistung, Transparenz und die Überwachung von Produkten nach dem Inverkehrbringen erheblich.
Die In-Vitro-Diagnostika-Verordnung trägt zum Schutz der Patientensicherheit bei und vereinheitlicht die Vorschriften in der gesamten EU MDR Consultant. Die IVDR umfasst zudem ein System zur Risikoklassifizierung, strengere Regeln für den klinischen Nachweis und eine stärkere Überwachung durch Benannte Stellen.
2. Die Bedeutung der IVDR-Konformität für IVD-Hersteller
Wenn Sie die IVDR-Vorgaben nicht einhalten, dürfen Sie Ihre Produkte nicht auf dem EU-Markt verkaufen. Dieser Markt ist einer der größten der Welt. Die Verordnung schützt Patienten vor fehlerhaften oder irreführenden Diagnosesystemen.
Aus diesen Gründen ist die Einhaltung der IVDR wichtig:
Marktzugang: Sie müssen die IVDR einhalten, um Produkte in der EU verkaufen zu können.
Risikominderung: Die Einhaltung der IVDR hilft, Bußgelder und teure Schäden für Ihre Marke zu vermeiden.
Glaubwürdigkeit & Vertrauen: Sie stärkt das Vertrauen von Ärzten und Patienten in Ihr Produkt.
Globale Angleichung: Die In-Vitro-Diagnostika-Verordnung ähnelt den Vorschriften in anderen Ländern, was den Verkauf von Produkten andernorts erleichtert.
Kurz gesagt ist die Einhaltung der IVDR nicht nur eine rechtliche Anforderung. Sie ist notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die IVDR-Konformität ist für IVD-Hersteller von entscheidender Bedeutung.
3. Wesentliche Änderungen: IVDD vs. IVDR
Die IVDR bietet einen strukturierteren regulatorischen Rahmen als die alte In-Vitro-Diagnostika-Richtlinie. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Aspekt | IVDD (98/79/EG) | IVDR (2017/746) |
Klassifizierung | Anhang II (Liste A & Liste B) legt fest, welche Produkte die Einbindung einer Benannten Stelle erfordern; die meisten anderen werden selbst zertifiziert. Referenz: Richtlinie (98/79/EG) Anhang II (Listen A & B) wird zitiert. | Wechsel zu einem risikobasierten System mit den Klassen A, B, C und D. Referenz: Verordnung EU (2017/746), Artikel 47 und Anhang VIII. |
Benannte Stellen | Die Rolle ist begrenzt. Die Einbindung einer Benannten Stelle ist nur für Produkte der Liste A und Liste B des Anhangs II sowie für Produkte zur Eigenanwendung erforderlich. Referenz: Richtlinie 98/79/EG, Anhänge III–VII, welche die Verfahren zur Konformitätsbewertung regeln. | IVDs wurden selbst zertifiziert und die Einbindung der Benannten Stelle war begrenzt. Die IVDR schreibt nun vor, dass alle als Klasse B, C oder D eingestuften IVDs einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle bedürfen. Referenz: Dies ergibt sich aus der Verordnung EU (2017/746), Artikel 48 bis 51 und Anhang IX bis XI zur Konformitätsbewertung. |
Leistungsbewertung | Minimale Anforderung: Das Produkt muss die vom Hersteller angegebene Leistung erbringen. Referenz: Richtlinie 98/79/EG, Anhang III, 6 (Der Hersteller hat sicherzustellen, dass das Produkt die von ihm angegebenen Leistungen erbringt). | Erfordert eine vollständige Leistungsbewertung, die folgende Bereiche abdeckt:
Dokumentiert in einem Leistungsbewertungsbericht (PER). Referenz: Verordnung EU (2017/746), Artikel 56–58 und Anhang XIII. |
Technische Dokumentation | Grundlegende Anforderungen an die technische Dokumentation, weniger detailliert. Referenz: Siehe Richtlinie 98/79/EG, Anhang IV–VII und Anhang III (EG-Konformitätserklärung). | Sehr detailliert, zwingend erforderlich: Produktbeschreibung, Risikomanagement, Nutzen-Risiko-Analyse, klinischer Nachweis, PMS usw. Referenz: Verordnung EU (2017/746), Artikel 10(4), Anhang II & III. |
Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) | Hersteller meldeten Fälle an die Behörden, die Vigilanz war jedoch reaktiv. Keine spezifischen PMS-Anforderungen. Referenz: Richtlinie 98/79/EG und Artikel 10 (Meldung von Vorkommnissen). | Erfordert ein proaktives PMS-System einschließlich:
Referenz: Verordnung EU (2017/746) - Artikel 78–87, Anhang III. |
Diese Änderungen sind Teil einer größeren Entwicklung hin zu Risikomanagement, evidenzbasierter IVD-Prüfung und Transparenz.
4. Welche Produkte fallen unter die IVDR-Verordnung?
Die IVDR-Verordnung erstreckt sich auf alle Produkte, die zur Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben für medizinische Zwecke bestimmt sind. Zu den Produkten in ihrem Anwendungsbereich gehören:
Klassische In-Vitro-Diagnostika: Blutzuckermessgeräte, Schwangerschaftstests, Laborreagenzien
Produkte zur Eigenanwendung: HIV- und COVID-19-Testkits
Begleitdiagnostika (Companion Diagnostics): Dieser Test wird verwendet, um die Eignung für eine Behandlung zu bestimmen.
Genetische Tests und Screening-Instrumente
Software: Anwendbar, wenn sie die Funktion oder Interpretation eines IVD steuert, unterstützt oder beeinflusst.
Hersteller sollten sowohl die Zweckbestimmung als auch das Risikoniveau bewerten, um die Einordnung unter der IVDR vorzunehmen, da deren Anwendungsbereich breiter und detaillierter ist als der der Richtlinie über In-Vitro-Diagnostika.
5. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen der In-Vitro-Diagnostika-Vorschriften
Es gibt Übergangsregelungen für In-Vitro-Diagnostika. Diese Regeln verschaffen Akteuren Zeit und sorgen für Klarheit, damit sie weiterhin In-Vitro-Diagnostika auf den Markt der Europäischen Union bringen können. Die neuen Fristen sollen Herstellern helfen zu verstehen, was sie tun müssen, um ihre In-Vitro-Produkte weiterhin in der EU vertreiben zu können.
Verordnung | Wichtigste Highlights |
EU (2022/112) | - Erste Verlängerung der Übergangsfristen für bestehende IVDs (Legacy-Produkte) - Einführung von Übergangsfristen basierend auf der Risikoklasse der Produkte |
EU (2023/503) | - Verlängerung der Intervalle für die regelmäßige Überprüfung der Benannten Stellen |
EU (2023/607) | - Abschaffung der Abverkaufsfrist für Produkte, die während der Übergangsphase bereits auf dem Markt sind |
EU (2024/1860) | - Weitere Verlängerung der Übergangsfristen - Einführung von Fristen für die Einrichtung eines konformen Qualitätsmanagementsystems unter der IVDR - Festlegung von Fristen für die Unterzeichnung und den Abschluss von Verträgen mit Benannten Stellen - Schrittweise Einführung des EUDAMED-Systems - Pflicht zur vorherigen Information der Behörden über eine geplante Einstellung der Produktlieferung |
6. Klassifizierung von IVDs unter der IVDR
Unter der IVDR werden In-Vitro-Produkte in vier Risikoklassen eingeteilt. Diese Gruppen sind:
Klasse A: Produkte mit geringem Risiko, wie Laborgeräte und Probenbehälter.
Klasse B: Produkte mit mäßigem individuellem Risiko, wie Schwangerschaftstests und CRP-Tests.
Klasse C: Produkte mit hohem individuellem Risiko oder mäßigem Risiko für die öffentliche Gesundheit, wie Tests auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis B.
Klasse D: Produkte mit dem höchsten Risiko, wie Tests für HIV oder Blutgruppenbestimmungen, die bei Bluttransfusionen verwendet werden.
Die Klassifizierung dieser Produkte hängt von ihrer Zweckbestimmung ab, davon, wie sie sich auf die Gesundheit der Patienten oder der Allgemeinheit auswirken können, und wie wichtig die von ihnen gelieferten Informationen sind. Dieses System entspricht den weltweit geltenden Standards und stellt sicher, dass Produkte je nach ihrem Risiko sorgfältig geprüft werden, sodass Produkte wie Tests auf Hepatitis B und HIV besonders strengen Kontrollen unterliegen.
7. Rolle und Bedeutung der Benannten Stellen
Unter dem IVDR-Regelwerk spielen Benannte Stellen eine wesentlich erweiterte und kritische Rolle bei der Konformitätsbewertung von In-Vitro-Diagnostika. Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber der IVDD-Richtlinie (Richtlinie 98/79/EG) dar, bei der die meisten IVDs selbst zertifiziert wurden und die Einbindung der Benannten Stelle begrenzt war. Die IVDR schreibt nun vor, dass alle als Klasse B, C oder D eingestuften IVDs einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle bedürfen, mit nur wenigen Ausnahmen für nicht-sterile Produkte der Klasse A.
Regulatorische Grundlage
Gemäß Artikel 48 Absatz 10 der Verordnung EU (2017/746):
Hersteller von Produkten der Klasse A, die nicht für Leistungsstudien bestimmt sind, erklären die Konformität ihrer Produkte mit den Vorschriften durch die Ausstellung der in Artikel 17 genannten EU-Konformitätserklärung. Dies erfolgt nach Erstellung der in den Anhängen II und III beschriebenen Dokumentation.
8. Fahrplan zur IVDR-Konformität
Die Erlangung der IVDR-Konformität ist ein Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Sie müssen Ihr Qualitätssystem anpassen und eine umfangreiche Dokumentation erstellen. Hier ist ein einfacher Leitfaden, der Ihnen hilft:
Gap-Analyse durchführen: Überprüfen Sie Ihre Systeme, technischen Dokumentationen, Ihr Qualitätsmanagementsystem und Ihre Produktansprüche. Vergleichen Sie diese mit den IVDR-Anforderungen. Dieser Schritt hilft, Lücken in Bereichen wie der technischen Dokumentation, der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der Klassifizierung und der Konformitätsbewertung zu identifizieren. Er bezieht sich zwar nicht direkt auf einen bestimmten Anhang, hilft aber, Lücken im Zusammenhang mit Anhang II, Anhang III, Anhang VIII und den Anhängen IX, X, XI zur Konformitätsbewertung zu finden.
Produkte neu klassifizieren: Jedes IVD muss nun basierend auf seiner Zweckbestimmung und dem Risiko für den Patienten in die Risikoklassen A, B, C oder D eingestuft werden. Dies ist ein Wechsel von der listenbasierten Klassifizierung unter der alten In-Vitro-Diagnostika-Richtlinie.
Anhang VIII – Detaillierte Klassifizierungsregeln.
Artikel 47 – Führt den risikobasierten Klassifizierungsansatz ein.
Die Klassen B–D erfordern die Einbindung einer Benannten Stelle; nur für nicht-sterile Produkte der Klasse A ist eine Selbsterklärung ausreichend.
Technische Dokumentation aktualisieren: Die technische Dokumentation muss aktualisiert werden, um den neuen Anforderungen und Strukturen zu entsprechen.
Anhang II – Beschreibt die geforderten Inhalte der technischen Dokumentation.
Anhang III – Ergänzt Anforderungen an die PMS-Dokumentation (z. B. PMS-Plan, PMS-Bericht, PSUR).
Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation Sicherheit, Leistung und das Nutzen-Risiko-Verhältnis klar belegt.
Qualitätsmanagementsystem stärken: Verifizieren Sie, dass Ihr Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen von ISO 13485:2016 entspricht. Es sollte auch die spezifischen Verpflichtungen der IVDR abdecken.
Artikel 10 Absatz 8 – Verpflichtet Hersteller zur Einrichtung und Aufrechterhaltung eines konformen QMS.
Anhang IX / XI – Die QMS-Bewertung ist Teil der Konformitätsverfahren unter Einbeziehung Benannter Stellen.
Die Benannten Stellen werden Ihr QMS im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens prüfen.
Benannte Stelle einbinden: Wählen Sie eine Benannte Stelle aus und beauftragen Sie sie, deren Benennungsbereich Ihren Produkttyp abdeckt.
Artikel 48 – Regelt, wann die Einbindung einer Benannten Stelle erforderlich ist.
Anhang IX / X / XI – Verschiedene Wege zur Konformitätsbewertung, abhängig von der Klassifizierung und der Dokumentationsstrategie.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist aufgrund begrenzter Kapazitäten der Benannten Stellen von entscheidender Bedeutung.
Daten für die Leistungsbewertung einholen: Eine evidenzbasierte Leistungsbewertung muss drei Säulen abdecken:
Bericht über die wissenschaftliche Validität
Analytische Leistungsmerkmale
Klinische Leistung
Anhang XIII – Legt die Anforderungen an die Leistungsbewertung und den Leistungsbewertungsbericht (PER) fest.
Dies ist eine der zentralen Nachweisanforderungen unter der IVDR.
PMS und Vigilanzpläne erstellen: Sie müssen die Leistung des Produkts nach dem Inverkehrbringen proaktiv überwachen und analysieren.
Anhang III – Deckt die Struktur des PMS-Plans und die Anforderungen an den Sicherheitsbericht (PSUR) ab.
Artikel 78 bis 81 – Detaillieren die PMS-Anforderungen basierend auf der Klassifizierung (z. B. PMS-Berichte für Klasse A/B und PSUR für Klasse C/D).
Das PMS-System ist nicht mehr optional – es ist verpflichtend, strukturiert und risikobasiert.
Wirtschaftsakteure benennen: Wenn Sie Ihren Sitz nicht in der EU haben, benennen Sie einen EU-Bevollmächtigten (EC REP) und definieren Sie die Verantwortlichkeiten mit Importeuren und Händlern.
Artikel 11 – Bevollmächtigter in der EU
Artikel 13 – Pflichten der Importeure
Sie müssen die lückenlose Rückverfolgbarkeit und Compliance in Ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen.
UDI und Kennzeichnungs-Compliance: Wir müssen die Regeln für UDI (Unique Device Identification) und die Kennzeichnung einhalten. Stellen Sie dazu sicher, dass Ihre Produktkennzeichnungen und Verpackungen aktualisiert werden, um die Anforderungen an die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) sowie UDI-Vorgaben zu erfüllen.
Anhang I, Abschnitt 20 – Regelt die allgemeinen Anforderungen an die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung.
Anhang VI – Definiert die Struktur und Anwendung der UDI.
Die UDI gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und muss in der EUDAMED registriert werden.
Zur Konformitätsbewertung einreichen: Sobald die gesamte Dokumentation fertiggestellt ist, reichen Sie Ihren Antrag bei der Benannten Stelle ein.
Anhang IX, X, XI – Abhängig von Ihrem gewählten Konformitätsbewertungsweg.
Die CE-Kennzeichnung darf bei den Klassen B, C und D erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Benannte Stelle angebracht werden.
Während einige sterile Produkte der Klasse A selbst deklariert werden können, erfordern andere eine eingehende Bewertung durch eine Benannte Stelle.
Anforderungen an die Leistungsbewertung
Eine Leistungsbewertung unter der IVDR ist für alle IVD-Klassen obligatorisch und wird in Anhang XIII sowie in den Artikeln 56, 57 und 58 detailliert beschrieben.
Bericht über die wissenschaftliche Validität: Der Zusammenhang zwischen dem Analyten und dem klinischen Zustand (z. B. Genmutation und Krankheitsrisiko).
Analytische Leistungsmerkmale: Hierbei geht es darum, wie präzise der Test den Analyten identifizieren oder messen kann.
Klinische Leistung: Wie gut der Test in realen klinischen Umgebungen abschneidet, einschließlich Sensitivität, Spezifität und klinischem Nutzen.
Hersteller sind verpflichtet, einen Leistungsbewertungsbericht zu erstellen, der durch kontinuierliche Daten gestützt wird, die im Rahmen von Post-Market Performance Follow-up-Aktivitäten (PMPF) erhoben werden.
Technische Dokumentation unter der In-Vitro-Diagnostika-Verordnung
Unter der IVDR muss die technische Dokumentation im Vergleich zur Richtlinie wesentlich detaillierter und strukturierter sein. Diese Dokumentation muss einem bestimmten Format folgen. Das Format ist in Anhang II und Anhang III der EU-Verordnung (2017/746) vorgegeben.
Die Schlüsselelemente sind:
Produktbeschreibung und -spezifikation
Auslegungs- und Herstellungsinformationen
Kennzeichnung und Entwürfe der Gebrauchsanweisung (IFU)
Risikomanagement-Dokumentation
Dokumentation zur Leistungsbewertung
Planungen zu PMS und PMPF
UDI-Zuweisung und Rückverfolgbarkeit
Konformitätserklärungen und Zertifikate
Dieses Dokument muss stets aktuell und für die Überprüfung durch die Benannte Stelle und die zuständigen Behörden griffbereit sein. Eine klare Struktur und vollständige Informationen sind entscheidend, um Genehmigungen termingerecht zu erhalten. Die fortlaufende Aktualisierung der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Struktur und Vollständigkeit sind entscheidend für die Freigaben durch die Benannte Stelle und die Behörden.
13. Pflichten zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen und Vigilanz
Für jedes Produkt müssen Hersteller ein aktives, risikobasiertes PMS-System gemäß den Vorgaben der IVDR einrichten. Dieses System muss so konzipiert sein, dass es die tatsächliche Leistung überwacht, Risiken frühzeitig erkennt und erforderliche Korrekturmaßnahmen einleitet.
Zu den Kernbestandteilen des PMS gehören:
Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Anhang III Teil B)
Regelmäßiger Sicherheitsbericht (PSUR) – verpflichtend für die Klassen C und D
Trendberichte über nicht schwerwiegende Vorkommnisse und Beinahe-Vorkommnisse
Meldung von Vorkommnissen an die zuständigen Behörden
Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA) und Sicherheitsanweisungen im Feld (FSN)
Diese Prozesse gewährleisten eine kontinuierliche IVDR-Konformität und die Patientensicherheit über den gesamten Lebenszyklus des Produkts hinweg.
14. IVDR-Zeitpläne & Fristen
Die neuen Vorschriften für In-Vitro-Diagnostika traten am 26. Mai 2022 offiziell in Kraft. Herstellern bestimmter In-Vitro-Diagnostika wird jedoch zusätzliche Zeit eingeräumt, um die Anforderungen zu erfüllen. Diese Verlängerung hängt von der Einstufung nach der früheren Richtlinie ab, sofern sie über gültige Zertifikate nach der alten Richtlinie über In-Vitro-Diagnostika verfügen.
Wichtige Termine im Überblick:
Produktkategorie | Alte Frist | Neue Frist |
Produkte der Klasse D | 26. Mai 2025 | 31. Dezember 2027 |
Produkte der Klasse C | 26. Mai 2026 | 31. Dezember 2028 |
Produkte der Klasse B | 26. Mai 2027 | 31. Dezember 2029 |
Sterile Produkte der Klasse A | 26. Mai 2027 | 31. Dezember 2029 |
Nicht-sterile Produkte der Klasse A | Bereits unter der IVDR (seit 26. Mai 2022) | Bereits unter der IVDR (seit 26. Mai 2022) |
Neue Produkte / Produkte mit wesentlichen Änderungen | Bereits unter der IVDR (seit 26. Mai 2022) | Bereits unter der IVDR (seit 26. Mai 2022) |
15. Sprach- & Kennzeichnungsanforderungen unter der IVDR
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Kapitel III, Abschnitt 20.2) und die Sprache (Artikel 37) sind unter der IVDR strenger gefasst, um die Patientensicherheit und die Rückverfolgbarkeit innerhalb der EU zu gewährleisten.
Die Kennzeichnung muss Folgendes umfassen:
UDI-DI- und UDI-PI-Codes gemäß Anhang VI.
Name/Handelsname des Produkts.
Name, eingetragener Handelsname/Warenzeichen und Anschrift des Herstellers (sowie Angaben zum Bevollmächtigten, falls zutreffend).
Kontaktinformationen des Importeurs (wenn das Produkt von einem Importeur auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird).
Chargennummer oder Seriennummer zur Rückverfolgung.
Herstellungsdatum oder Verfallsdatum, sofern zutreffend.
Besondere Lagerungs- oder Handhabungsbedingungen, falls erforderlich.
Sterilitätsindikator und Desinfektionsmethode, falls zutreffend.
Warnhinweise oder Einschränkungen, die für eine sichere Anwendung erforderlich sind.
Zweckbestimmung des Produkts.
Symbole gemäß harmonisierten Normen (EN ISO 15223-1), um nach Möglichkeit Klarheit ohne Übersetzung zu gewährleisten.
Sprachliche Aspekte: Artikel 37 - Sprachanforderungen
Übersetzung in die amtlichen EU-Sprachen: Alle Gebrauchsanweisungen (IFU), Kennzeichnungen und Sicherheitsinformationen müssen in den Amtssprachen des EU-Mitgliedstaats bereitgestellt werden, in dem das Produkt dem Anwender oder Patienten zur Verfügung gestellt wird.
Klar und verständlich: Die verwendete Sprache muss für den vorgesehenen Anwender (sei es ein Laie oder medizinisches Fachpersonal) klar und leicht verständlich sein.
16. EUDAMED-Anforderungen
Die Europäische Datenbank für Medizinprodukte ist das zentrale IT-System der EU, das geschaffen wurde, um die Transparenz zu erhöhen und die Koordinierung von Informationen über Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika zu verbessern. EUDAMED ist die zentrale Plattform, die Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Benannte Stellen und zuständige Behörden zusammenbringt. Sie alle registrieren, tauschen aus und überwachen Informationen. Dies erfolgt im Rahmen der IVDR-Verordnung. EUDAMED unterstützt sie dabei.
Kernanforderungen der In-Vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR)
Die Anforderungen an EUDAMED sind im Wesentlichen in den Artikeln 25 bis 34 der IVDR – Verordnung EU (2017/746) und den dazugehörigen Anhängen dargelegt. Die Hauptanforderungen sind:
Registrierung von Akteuren
Eine Registrierung in EUDAMED ist für Importeure, Hersteller und Bevollmächtigte obligatorisch.
Jeder Akteur erhält eine einmalige Registrierungsnummer (SRN) zur eindeutigen Identifikation.
Referenz: Artikel 28.
UDI-Datenbank
Die Details zur eindeutigen Produktidentifikation (UDI) müssen in EUDAMED hochgeladen werden.
Hersteller müssen die Produktkennung (UDI-DI) und die produktbezogenen Informationen registrieren.
Referenz: Artikel 24 bis 27, Anhang VI.
Produktregistrierung
Von Benannten Stellen ausgestellte Zertifikate müssen in EUDAMED hochgeladen werden.
Beispiele für Angaben sind Produktidentifikation, Risikoklasse, Zweckbestimmung, Herstellerinformationen und Zertifizierungen.
Referenz: Artikel 26.
Zertifikate und Informationen der Benannten Stellen
Von Benannten Stellen ausgestellte Zertifikate müssen in EUDAMED hochgeladen werden.
Dies gewährleistet die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Konformitätsbewertungen.
Referenz: Artikel 51 Absatz 5.
Klinische Daten / Daten zu Leistungsstudien
EUDAMED enthält ein Modul zur Registrierung klinischer Leistungsstudien von IVDs.
Dies umfasst Anträge, Genehmigungen, Änderungen und Ergebnisse.
Referenz: Artikel 57 bis 77.
Überwachung nach dem Inverkehrbringen & Vigilanz
Hersteller sind verpflichtet, Trendberichte, Sicherheitsberichte (PSUR), Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und schwerwiegende Vorkommnisse an EUDAMED zu melden.
Die Kommission und die zuständigen Behörden nutzen diese Informationen für die Sicherheitsanalyse und -überwachung.
Referenz: Artikel 82 bis 87.
Marktüberwachung durch Behörden
Die zuständigen Behörden erfassen ihre Marktüberwachungsaktivitäten wie Inspektionen, Audits und Durchsetzungsmaßnahmen in EUDAMED.
Referenz: Artikel 93 bis 100.
Referenz
MDCG 2020-16 Rev. 4 - Leitlinien zu den Klassifizierungsregeln für In-Vitro-Diagnostika gemäß der Verordnung (EU) 2017/746
VERORDNUNG (EU) 2017/746
